Im kollektiven Bewusstsein bedeutet das Wort „Baustelle“ einen Ort, an dem ein Gebäude gebaut wird. Wir müssen jedoch klarstellen, dass diese Definition auch andere Arten von Arbeiten umfasst. Jede Art von Baustelle unterliegt bei ihrer Eröffnung bestimmten Pflichten. In diesem Artikel werden wir einen speziellen Aspekt der Baustelle betrachten: Welche Pflichten hat das Unternehmen?
Die Baustelle und ihre Eröffnung
Eine Baustelle ist ein temporärer Arbeitsbereich, in dem die Errichtung eines Gebäudes oder eines Bauwerks der Ziviltechnik, wie einer Brücke oder eines Dammes, durchgeführt wird. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Baustelle nicht nur dann vorliegt, wenn man Bauarbeiten durchführt. Auch Wartungs-, Reparatur- oder Abrissarbeiten, Sanierungs- und Umbauarbeiten, Grabungen oder das Auf- und Abbauen von Fertigbauelementen fallen unter diese Kategorie. Um eine Baustelle zu eröffnen, muss man bestimmte Pflichten erfüllen, die Genehmigungen und Mitteilungen umfassen. Die vorbereitete Dokumentation muss man dann am Sitz oder innerhalb der Baustelle selbst aufbewahren.
Die Eröffnung einer Baustelle ist von der Mitteilung an das Finanzamt, die INAIL und einige steuerliche Pflichten abhängig. Artikel 35 des DPR 633/1972 besagt, dass die Eröffnung der Baustelle von der Firma innerhalb von 30 Tagen elektronisch an die Finanzbehörde gemeldet werden muss, ebenso wie etwaige Änderungen.
Pflichten für die Baustelle gegenüber dem Finanzamt
Die Eröffnung neuer Baustellen muss auch dem Finanzamt gemeldet werden. Aufgrund der Rundschreiben Nr. 98 vom 17.05.2000, die sich auf „Antworten auf Fragen zu Einkommensteuern, IRAP, Umsatzsteuer, Steuervergehen und verschiedene“ bezieht, müssen wesentliche Elemente der Baustelle angegeben werden: die Dauer und der Umfang, bzw. die Dauer von Arbeiten über drei Monate hinaus. Zudem muss der Ort bekannt sein, an dem die mit der Baustelle verbundene Tätigkeit durchgeführt wird.
Pflichten für die Baustelle gegenüber INAIL
Die Eröffnung jeder Art von Baustelle muss man der INAIL melden, unabhängig von der Dauer der Arbeiten oder der Größe der Baustelle selbst. Ausgenommen sind Baustellen, die weniger als fünf Personen beschäftigen oder deren Dauer unter 15 Tagen liegt. Die Meldung der Eröffnung einer temporären Baustelle muss man elektronisch über die Denuncia Nuovo Lavoro Temporaneo (DNLTEMP) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Arbeiten erledigen.
Es gibt einen speziellen Fall, den man vertiefen sollte, der die Meldung an das Handelsregister der Eröffnung von Baustellen für Bauarbeiten und die Vermietung von Baumaschinen, Straßen- oder Wasserbauausrüstungen betrifft, die ein Verkaufsbüro und/oder ein Verwaltungsbüro umfassen. Wie oben erwähnt sind Baustellen, deren Arbeiten eine Dauer von weniger als 15 Tagen haben oder weniger als fünf Personen beschäftigen, von der Meldung befreit.

Steuerliche Pflichten für die Baustelle
Neben den Meldungen zur Eröffnung der Baustelle gibt es steuerliche Pflichten, die das Unternehmen erfüllen muss. Die DPR Nr. 633/72 und 444/1997 verpflichten zur Vorlage der Dokumentation für den Kauf von Treibstoff für Baumaschinen, die nicht auf der Straße fahren können. Zu den steuerlichen Pflichten gehören auch die Gebühr für die Nutzung öffentlichen Bodens. Auch Werbesteuern und die Besteuerung von elektrischer Energie.
Dauerhafte Besetzungen
Für Baustellen, die länger als ein Jahr dauern, sogenannte dauerhafte Besetzungen, müssen die Beteiligten die entsprechende Meldung abgeben. Und die Gebühr innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung der Genehmigung an die Gemeinde zahlen, in der die Baustellenarbeiten durchgeführt werden.
Vorübergehende Besetzungen
Die Verwaltung vorübergehender Besetzungen, die weniger als ein Jahr dauern, ist einfacher. Sie erfordert nur die Zahlung der Gebühr innerhalb der im Besetzungszeitraum festgelegten Frist.
Was die Werbung betrifft, muss man eine kommunale Gebühr für alle Betriebsschilder mit einer Fläche über 5 Quadratmetern zahlen. Schilder mit kleineren Maßen sind befreit.
Schließlich ist die Zahlung des sogenannten „Abonnement-Gebühren„, wie im Artikel 55, Absatz 5, Gesetzesverordnung Nr. 504/1995 beschrieben, für die Nutzung elektrischer Energie erforderlich. Wie wir in vorherigen Artikeln gesehen haben, werden in vielen Baustellen mobile Stromaggregate verwendet. In diesem Fall berechnet das Zollamt den Steuerbetrag auf der Grundlage der Merkmale des Generators selbst.
Unser Fazit
Die Eröffnung einer Baustelle erfordert eine Reihe von Pflichten, die das Unternehmen erfüllen muss. Zunächst die Meldung der Eröffnung an die Finanzbehörde, das Finanzamt und die INAIL. Dann folgen die steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf von Treibstoff, der Nutzung öffentlichen Bodens und der elektrischen Energie. Bevor die Arbeiten beginnen, muss das Unternehmen also alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten erfüllen.